Greifvogel­auffang­stationen

Die Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung fördert anerkannte Greifvogelauffangstationen.

Bewerbungen haben jeweils bis 10. Januar schriftlich an den Stiftungsvorstand zu erfolgen, wobei der Antrag folgende Angaben zum praktischen Projekt enthalten muss:

  1. Detaillierte zielorientierte Begründung
  2. Träger mit Nachweis der Anerkennung durch die zuständige Behörde
  3. Projektskizze
  4. Kostenkalkulation

Der Vorstand entscheidet, ob das Projekt gefördert wird. Der Förderrahmen ist abhängig vom Vorstandsbeschluss und bewegte sich bisher zwischen 250 € und 3000 €. Die Förderung wird für 1 Jahr gewährt. Auf neuen Antrag und neue Genehmigung durch den Vorstand kann die Förderung auch mehrfach gewährt werden.

Die geförderte Person verpflichtet sich im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung vor Gewährung der Fördermittel zu folgenden Punkten:

  1. Nachweis der sachbezogenen Verwendung der Gelder
  2. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu dem Projekt ist an exponierter Stelle auf die Förderung mit dem Wortlaut „Gefördert durch die Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung“ hinzuweisen.
  3. Der Empfänger verpflichtet sich nach Ablauf des Förderjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres einen schriftlichen Bericht beim Stiftungsvorstand über Stand / Entwicklung / Erfolg des Projektes vorlegen.
  4. Sollten die Punkte 1-3 nicht erfüllt werden, sind die Fördermittel zurück zu erstatten.
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