Förderrichtlinie Förderpreis

Der Dr.-Elmar-Schlögl-Förderpreis wird zur Förderung von laufenden oder zukünftigen wissenschaftlichen bzw. fachlichen Arbeiten und Forschungen, welche dem Schutz einheimischer Greifvögel und Eulen dienen, ausgeschrieben.

Bewerbungen haben jeweils bis 10. Januar schriftlich an den Stiftungsvorstand zu erfolgen, wobei aus dem Förderungsantrag folgende Angaben zum Projekt  hervorgehen müssen:

  1. Problemstellung
  2. kurze Literaturübersicht
  3. Zielsetzung
  4. Träger des Projektes
  5. Material und Methodik
  6. Zeitrahmen
  7. Kostenkalkulation
  8. Erklärung, ob eine andere Förderung für dasselbe angenommen wurde / wird  oder beantragt wurde / werden soll.
Habicht
Steinadler
Steinkauz
Uhu

Die Höhe der Fördermittel beträgt mindestens 500 € für wissenschaftliche bzw. fachliche Arbeiten (Stand 11/2009) und wird fallweise in Abhängigkeit der Möglichkeiten der Stiftung vom Stiftungsvorstand festgelegt. Bei sonstigen Forschungsarbeiten wird nur im Einzelfall entschieden. 20% der Fördersumme werden erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen der geförderten Person ausbezahlt. Auf neuen Antrag und neue Genehmigung durch den Vorstand kann die Förderung auch mehrfach gewährt werden.

Die geförderte Person verpflichtet sich im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung vor Gewährung der Fördermittel zu folgenden Punkten:

  1. Nachweis der sachbezogenen Verwendung der Gelder
  2. Wissenschaftlicher bzw. fachlicher Vortrag über (Teil-)Ergebnisse des geförderten Projekts auf einer durch den Sitzungsvorstand genehmigten wissenschaftlichen bzw. fachlichen Veranstaltung.
  3. Es wird ein Manuskript in Form eines elektronischen Datenträgers oder via E-Mail über die vollständigen Ergebnisse des geförderten Projekts zur Veröffentlichung auf der Homepage der Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung zur Verfügung gestellt.
  4. Bei allen Veröffentlichungen der Ergebnisse des Projekts wird an exponierter Stelle ein Passus mit dem Wortlaut „Gefördert durch die Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung“ aufgenommen.
  5. Sollten die Punkte 1-4 innerhalb von 5 Jahren nach Förderbeginn nicht erfüllt werden, sind die Fördermittel zurück zu erstatten.
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